8th EFOSS-Congress 2.-4- October 2014 Berlin Hotel Estrel

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Scope of Oral Surgery

Die Oralchirurgie als Gebiet der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde

Weiterbildungsinhalte und Opearationskatalog


Die Richtlinie 2005/36/EG

Nach Artikel 36 Absatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 basiert der Beruf des Zahnarztes auf der zahnärztlichen Ausbildung und stellt einen eigenen Beruf dar, der sich von dem des Arztes und des Facharztes in Aus- und Weiterbildung unterscheidet.
Durch die gegenseitige Anerkennung der Aus- und Weiterbildung in allen Mitgliedstaaten können der Arzt und der Zahnarzt jeweils ihre Berufe in allen EG-Ländern umfassend ausüben. Zum Zahnarztberuf gehört die Verhütung, die Diagnose und Therapie von Anomalien und Krankheiten der Zähne, des Mundes, der Kiefer und der dazugehörigen Gewebe. Konnte früher der Arzt als Vertreter der gesamten Heilkunde auch die Zahnheilkunde ausüben, so ist ihm nach Entscheidung des EUGH mit Urteil vom 17. Oktober 2003 die generelle Ausübung der Zahn-Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr möglich. Dieses Urteil stärkt auf den ersten Blick zweifellos die Zahn- Mund- und Kieferheilkunde als ein von der Medizin getrenntes Gebiet, führt aber langfristig in die wissenschaftliche Isolation, wenn sie weiterhin universitär vermittelt werden soll.
Nach einer zahnärztlichen Grundausbildung von mindestens fünf Jahren kann mit einer fachzahnärztlichen Weiterbildung (Oralchirurgie) begonnen werden, die aus einem theoretischen und praktischen Studium in einem
Universitätszentrum oder in einer vergleichbaren Einrichtung des Gesundheitswesens besteht und mindestens drei Jahre dauert. Diese Mindestdauer kann unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und des technischen Fortschritts geändert werden.

Zahnmedizin ist Medizin

Bei wechselseitiger Anerkennung gleicher Ausbildungsinhalte in den Studiengängen Medizin/Zahnmedizin wäre auch ein Beginn der oralchirurgischen Weiterbildung auf Basis der ärztlichen Ausbildung vorstellbar.
Da sich die Zahnmedizin zunehmend ihres Ursprunges aus der Medizin besinnt, sich somit zu einem Teilgebiet der Medizin entwickeln will und ihr weiteres, wissenschaftliches Entwicklungspotential mehr in der Medizin und nicht in der technischen Weiterentwicklung liegen wird, darf die Frage nach dem Sinn getrennter Ausbildungsgänge Medizin /Zahnmedizin auch für den Bereich der EG nicht tabuisiert werden. Ebenso sollte in Anlehnung an den Bologna-Prozess die Einführung der konsekutiven Studiengänge Bachelor of Arts (BA) und Master of Science (MSC) auch für den Bereich der Medizin /Zahnmedizin nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Solange aber kein einheitliches medizinisches Grundstudium besteht, aus dem sich alle medizinischen Fachdisziplinen, unter anderem auch die Zahnmedizin als Gebiete der Medizin entwickeln, wird sich in den Ländern, in denen ein ärztliches Gebiet Orale- und Maxillofaciale Chirurgie und ein zahnärztliches Gebiet Oralchirurgie nebeneinander bestehen, ein Konfliktpotential im Sinne eines alleinigen Kompetenzanspruchs der jeweiligen Berufsgruppe aufbauen. Diese Entwicklung kann entschärft werden, indem das zahnärztliche Gebiet Oralchirurgie und das ärztliche Gebiet Orale und Maxillofaciale Gebiet fusionieren. Eine Zugangsberechtigung zur oralchirurgischen bzw. zur Weiterbildung in Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie (Orale und Maxillofaciale Chirurgie, so die internationale Bezeichnung) könnte dann entweder mit dem zahnärztlichen Abschluss oder mit dem medizinischen Abschluss ermöglicht werden. Die Inhalte der Weiterbildung, die dann sowohl eine ärztliche als auch eine zahnärztliche ist, müssten dann unter Berücksichtigung der Zugangsvoraussetzung unterschiedlich beschrieben werden. Dieses Fernziel sollte im Sinne der Sache bald thematisiert werden. Der Professionalisierungsprozess des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsstandes wurde schon immer durch den wissenschaftlichen Fortschritt und den damit korrelierenden
gesellschaftlichen Wandel beeinflusst. Es dürfte den nachfolgenden Generationen von Ärzten und Zahnärzten kaum zu vermitteln sein, dass Aus- und Weiterbildungstrukturen, die in den Sechziger-Jahren in Brüssel erarbeitet wurden vom wissenschaftlichen Fortschritt und gesellschaftlichen Wandel nicht betroffen sein sollen.
Die EFOSS wird sich konstruktiv in diese Entwicklung einbringen.


Die oralchirurgische Weiterbildung als Gebiet der Zahn- Mund- und
Kieferheilkunde

Dieser Entwurf beschreibt nun unter Berücksichtigung aktueller Rechtsvorschriften im EG-Bereich die oralchirurgische Weiterbildung des Zahnarztes/der Zahnärztin.
Eine Weiterbildung beinhaltet das Erlernen weiterer Kenntnisse und Fertigkeiten nach abgeschlossener Ausbildung. Sie erfolgt in strukturierter Form innerhalb einer vorgeschriebenen Weiterbildungszeit. Die Weiterbildungszeit kann sich individuell verlängern, wenn die vorgegebenen Inhalte in der Mindestzeit nicht vermittelt werden können. Eine Weiterbildung kann nur an akkreditierten Weiterbildungsstätten durchgeführt werden. Sie erfolgt unter Anleitung ermächtigter Ärzte/Zahnärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung, sowie durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Eine von der EFOSS akkreditierte Weiterbildungsstätte kann eine Universitäts- oder Hochschulklinik, sowie weitere Einrichtungen der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung sein. Dazu zählen auch Praxen niedergelassener Ärzte/Zahnärzte. Die EFOSS als Dachorganisation oralchirurgischer europäischer Verbände ist satzungsgemäß zur Förderung der Gebietsbezeichnung Oralchirurgie verpflichtet. Die chirurgische Weiterbildung innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde führt zur Gebietsbezeichnung Oralchirurgie und dauert in der Regel in den Ländern, in denen sie bereits eingeführt ist, vier Jahre.
Im nachfolgenden Text soll eine Weiterbildung des Zahnarztes/der Zahnärztin unter Berücksichtigung bestehender Vorschriften und unter Nutzung der Möglichkeiten, die die Migrationsfreiheit des EU-Bürgers bietet, vorgestellt werden. Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich ebenfalls nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005. Sie umfasst die Prävention, die Diagnostik, die konservative und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Fehlbildungen und die Implantologie im Zahn- Mund- und Kieferbereich, einschließlich angeborener, sowie erworbener Defekte unter Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Aspekte der Hart- und Weichgewebe.

Unter Leitung der EFOSS wird ein die Länder übergreifendes, europäisches Weiterbildungskonzept vorgestellt. Weiterbildungszeiten von unter einem
halben Jahr können nicht anerkannt werden; es sei denn, dass Kurse besucht werden. Der Kandidat/ die Kandidatin soll in verschiedenen Ländern der EG in von der EFOSS akkreditierten Weiterbildungsstätten umfassend theoretisch und praktisch weitergebildet werden.
Nur die sich an nationale und internationale Standards orientierende chirurgische Weiterbildung innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gewährleistet eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße Patientenbehandlung, im Sinne des ethischen Auftrages. Die Weiterbildung muß gründlich und umfassend sein.
Die EFOSS schlägt nachfolgende Inhalte der Weiterbildung vor, indem sie u. a. die selbständig durchzuführenden operativen Eingriffe definiert und weitere Inhalte der Weiterbildung beschreibt. Eine Begrenzung des Fachgebietes auf die angegebenen Inhalte kann daraus nicht hergeleitet werden. Der Weiterbildungsausschuß als zentrales Organ der EFOSS in Fragen der Weiterbildung wird die Inhalte der Weiterbildung unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklung von Zeit zu Zeit überarbeiten.

Der in Weiterbildung befindliche Zahnarzt soll zur Bewertung des chirurgischen und anaestesiologischen Risikos lernen, medizinisch den ganzen Patienten zu betrachten. Die für das Fachgebiet notwendigen Kenntnisse in innerer Medizin, Anaesthesie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Chirurgie, Pathologie, Neurologie, Pharmakologie, Toxikologie, Geriatrie, Hygiene und in klinischer Labordiagnostik sind während der Weiterbildungszeit zu vertiefen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten anderer Fachgebiete und Zahnärzten, Zahnärzten anderer Fachgebiete, Ärzten und Zahnärzten in Kliniken und anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ziel einer geordneten Weiterbildung ist es, die nachfolgend beschriebenen Weiterbildungsinhalte zu erwerben. Der Abschluss der durch ein Logbuch und durch Zeugnisse der zur Weiterbildung ermächtigten Ärzte/Zahnärzte dokumentierten Weiterbildung erfolgt mit einer Prüfung durch eine EFOSS-Kommission. Die Weiterbildungsinhalte sollen auch Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine Urkunde bestätigt. Die Prüfung vor der EFOSS- Kommission dient der Standardisierung der oralchirurgischen Weiterbildung in Europa, sie ersetzt nicht die Prüfung vor einer nationalen Kommission.

 

 Weiterbildungsinhalte und OP-Katalog